Trusts gibt es auch in Deutschland
Man muss nicht mehr in den angelsächsischen Raum fahren, um sein
Vermögen treuhänderisch verwalten zu lassen.
Jetzt kann man sogar die Steuervorteile für Stiftungen in Deutschland
geltend machen: 300.000 EUR aus unversteuertem Vermögen bei Gründung (ggf.
verteilt auf 10 Jahre) und 20.000 EUR jedes Jahr als Spende. Dazu bedarf
es nur einer privatschriftlichen Vereinbarung mit einem Treuhänder, der
sich um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt bemüht und ansonsten
weisungsgemäß das Vermögen verwaltet.
Das Ganze läuft ähnlich wie bei der selbständigen Stiftung, nur sehr
viel schneller und diskreter - die
Stiftungsaufsicht bleibt außen vor. Mit dieser dem Trust sehr ähnlichen
unselbständigen Stiftung, kann man wunderbar eigene Interessen im
gemeinnützigen Bereich verfolgen, bei geringem Gründungs- und
Verwaltungsaufwand. Auch als nichtrechtsfähige Körperschaft kann die
unselbständige Stiftung in der Öffentlichkeit auftreten und mit
geschickten
Sponsoring- und Fundraisingmaßnahmen die Erträge des Vermögens
vervielfachen.
Aus Eigeninitiative können Fundamente für außergewöhnliche Projekte
geschaffen werden, die der Stifter auf Dauer mit seinem guten Namen
verbinden kann.
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