Trusts gibt es auch in Deutschland

Man muss nicht mehr in den angelsächsischen Raum fahren, um sein Vermögen treuhänderisch verwalten zu lassen. 
Jetzt kann man sogar die Steuervorteile für Stiftungen in Deutschland geltend machen: 300.000 EUR aus unversteuertem Vermögen bei Gründung (ggf. verteilt auf 10 Jahre) und 20.000 EUR jedes Jahr als Spende. Dazu bedarf es nur einer privatschriftlichen Vereinbarung mit einem Treuhänder, der sich um die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt bemüht und ansonsten weisungsgemäß das Vermögen verwaltet. 

Das Ganze läuft ähnlich wie bei der selbständigen Stiftung, nur sehr viel schneller und diskreter - die
Stiftungsaufsicht bleibt außen vor. Mit dieser dem Trust sehr ähnlichen unselbständigen Stiftung, kann man wunderbar eigene Interessen im gemeinnützigen Bereich verfolgen, bei geringem Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Auch als nichtrechtsfähige Körperschaft kann die unselbständige Stiftung in der Öffentlichkeit auftreten und mit geschickten
Sponsoring- und Fundraisingmaßnahmen die Erträge des Vermögens vervielfachen. 
Aus Eigeninitiative können Fundamente für außergewöhnliche Projekte geschaffen werden, die der Stifter auf Dauer mit seinem guten Namen
verbinden kann.
.


.